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Umweltverträglichkeit
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| [ Verkehrsanlagen ] [ Energiewirtschaft ] [ Wasserwirtschaft ] [ Bodenabbau ] [ Sonstige Vorhaben ] |
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gesetzlich vorgesehenes, unselbständiges Prüfungsverfahren, mit dem die direkten und indirekten Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt im Vorfeld frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Grundlage für die UVP ist die Umweltverträglichkeitsstudie.
Die Erarbeitung der Aussagen zur Umweltverträglichkeit erfolgt in zwei Schritten: Zunächst erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie ihrer jeweiligen Wechselbeziehungen und der raumwirksamen Landschaftsfunktionen und -nutzungen hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Bedeutungen und Empfindlichkeiten sowie deren Nutzungsformen. Anschließend werden die projektbedingten Auswirkungen (bau-, anlage- und betriebsbedingt) auf diese Schutzgüter hinsichtlich ihrer Intensität und Ausdehnung aufgezeigt und bewertet (Risikoanalyse und Wirkungsprognose). Aus einer verbal-argumentativen Beschreibung und der kartografischen Überlagerung der Flächenbewertung aller Funktionsbereiche ergeben sich Teilräume unterschiedlicher Konfliktdichte, die eine Beurteilung des Vorhabens ermöglichen (Raumempfindlichkeitsanalyse). Bei diesem Schritt werden verschiedene Varianten des Vorhabens beurteilt und miteinander verglichen, um die umweltverträglichste Variante zu ermitteln. Dabei werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie die Ausgleichbarkeit verbleibender Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ermittelt, beurteilt und berücksichtigt.
Unser Büro unterstützt Sie in allen Planungsphasen, koordiniert und optimiert Verfahrensabläufe, pflegt den Kontakt mit den projektbeteiligten Planern, Gutachtern und zuständigen Behörden und erarbeitet mit ihnen Lösungskonzepte und Varianten zur sicheren Projektrealisierung. In diesem Zusammenhang beraten und unterstützen wir sie bei der Ermittlung der UVP-Pflicht ihres Vorhabens, der Vorbereitung und Durchführung von Antragskonferenzen, der Zusammenstellung der Antragsunterlagen, Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Erörterungstermine) sowie der Prüfung und Bearbeitung von Einwendungen und Stellungnahmen.
In der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien verfügt unser Büro über jahrelange Erfahrungen insbesondere im Bereich der Verkehrswegeplanung, der Flughafenplanung, bei Vorhaben des Städtebaus, der Energiewirtschaft und des Rohstoffabbaus. |
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